Rechtevereinbarung PDF
Sofern Sie auf res doctae Dokumente einstellen, stimmen Sie einer Rechtevereinbarung zwischen Ihnen und der ADW in den folgenden Punkten zu.
Der Rechteinhaber räumt der Akademie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes das ausschließliche sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, das Werk sowie die dazugehörigen Metadaten weltweit ganz oder teilweise auf alle Arten elektronisch zu nutzen. Von dieser Rechtseinräumung umfasst ist insbesondere das Recht, das Werk sowie die dazugehörigen Metadaten digital zu vervielfältigen (insbesondere auf Datenträgern wie CD-ROM, DVD, HD-DVD, Blu-Ray-Disc oder anderen Medienträgern zu speichern), zu bearbeiten und umzugestalten sowie mit anderen Werken zu kombinieren, insbesondere in Datenbanken einzubinden sowie in allen genannten Formen öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere in offenen und geschlossenen elektronischen Netzwerken zum Abruf bereitzuhalten. Von dieser Rechtseinräumung ist zudem das Recht zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts) eingeschlossen.
Darüber hinaus räumt der Rechteinhaber der Akademie auch alle Rechte an zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten als ausschließliche Rechte für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes ohne räumliche Beschränkung ein.
Vergütungsansprüche gegen Verwertungsgesellschaften nach deren satzungsmäßigen Bestimmungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Die Akademie ist berechtigt, die ihr eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte einzuräumen, ohne dass es dazu der vorherigen Zustimmung durch den Rechteinhaber bedarf.
Der Rechteinhaber versichert, dass das Werk keine Rechte Dritter (bspw. Miturheber, Herausgeber oder Verlage) verletzt und dass er befugt ist, über die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Rechteinhaber versichert, in Zweifelsfällen oder bei Entstehung vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse, die Akademie hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sofern das Werk Rechte Dritter verletzen sollte, stellt der Rechteinhaber die Akademie von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung begründet werden.
Es gilt deutsches Recht.