1. ZIEL

Das Akademie-Repositorium res doctae, [1] der Dokumentenserver der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (AdW), bietet als institutionelles Repositorium allen Mitgliedern der Akademie sowie den Angehörigen ihrer wissenschaftlichen Kommissionen und Projekte die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur elektronischen Publikation wissenschaftlicher Dokumente. Ziel ist es, wissenschaftliche Dokumente unter Einhaltung anerkannter Qualitätsstandards im Internet für Forschung und Lehre bereitzustellen, den freien Zugriff auf diese Dokumente zu gewährleisten, ihre Langzeitarchivierung, dauerhafte Auffindbarkeit und Zitierbarkeit sicherzustellen sowie einen zentralen Nachweis elektronischer Publikationen der Akademie der Wissenschaften zu führen. [1] res doctae ist die erste akademieeigene Plattform zur digitalen Herausgabe von Forschungsergebnissen. Der Name erinnert an die erste Druckreihe der Akademie, die „Göttingischen Zeitungen von Gelehrten Sachen“, die ihr Gründungspräsident Albrecht von Haller 1753 in ihre Obhut überführt hat, und die sie noch heute unter dem Titel „Göttingische Gelehrte Anzeigen“ herausgibt. Es ist mittlerweile das weltweit älteste Rezensionsorgan deutscher Sprache.

2. AUFGABE

Mit res doctae verfolgt die Akademie die Aufgabe, elektronische wissenschaftliche Dokumente ihrer Mitglieder und aus ihren wissenschaftlichen Kommissionen und Projekten zu sammeln, zu speichern, zu katalogisieren und zu archivieren und der Öffentlichkeit digital zugänglich zu machen. Es kann sich dabei um rein elektronisch gefasste Dokumente als auch um elektronische Versionen gedruckter Publikationen handeln. Einbezogen sind die von der Akademie herausgegebenen Veröffentlichungsreihen und ältere Bestände, wobei bislang nur in Druckfassung zugängliche Veröffentlichungen in retrodigitalisierter Form aufgenommen werden; ggf. können von einer Partnereinrichtung herausgegebene Veröffentlichungen hinzukommen. Langfristig soll res doctae ein digitaler Ausweis wissenschaftlicher Produktion der AdW werden, indem der Dokumentenserver ihre Forschungsergebnisse zentral nachweist und durch bibliographische Daten anreichert und erschließt.

3. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Akademie ist Mitglied der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, die die "Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ vom 5. Juli 2004 unterzeichnet hat. Mit ihr unterstützt sie das erklärte Ziel, in einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft den Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sicherzustellen. Die Nutzer [2] von res doctae sind berechtigt, die dort veröffentlichten Dokumente nach Maßgabe der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts unentgeltlich zu nutzen. Sie können insbesondere die Dokumente zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herunterladen, speichern und in kleiner Anzahl drucken. Unzulässig ist es, die Dokumente zu veräußern. [2] Personenbezeichnungen mit bloß grammatischem Genus gelten für beide Geschlechter.

In Verfolgung der Ziele der „Göttinger Erklärung“ lässt sich die Akademie von den Verfassern der einzustellenden Dokumente die digitalen Nutzungsrechte im Wege einer schriftlichen Vereinbarung einräumen. Die Akademiemitglieder, die vorwiegend in den ihnen offenstehenden Reihen der Akademie publizieren, übertragen die digitalen Nutzungsrechte schon mit der Rechtseinräumung für die Druckveröffentlichung. Als Trägerin von Forschungsprojekten und als Arbeitgeberin der dort beschäftigten Mitarbeiter obliegt der Akademie darüber hinaus eine umfassende Verwertung der hierbei erzielten Forschungsergebnisse. Damit erfordert ein einheitliches Rechtemanagement regelmäßig die Übertragung aller digitalen Verwertungsrechte. Die Akademie greift dabei die vom Wissenschaftsrat im Rahmen seiner Stellungnahme zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken / Pressemitteilung 16/01 speziell an Wissenschaftsorganisationen gerichtete Empfehlung zur dauerhaften und freien Verfügbarmachung des von ihnen geförderten wissenschaftlichen Wissens auf. Entsprechend achtet sie beim Abschluss ihrer Verlagsverträge auf die Sicherstellung der digitalen Zugänglichkeit der Dokumente, vorzugsweise – ggf. nach einer Sperrfrist – durch Vorbehalt des Rechts zur Veröffentlichung auf dem Akademie-Repositorium.

Alle Wissenschaftler der Akademie sind aufgefordert, sich beim Abschluss eigener Verlagsverträge wenigstens ein digitales Nutzungsrecht vorzubehalten, das es ihnen – ggf. nach Ablauf einer Sperrfrist– erlaubt, das von ihnen verfasste Dokument auf dem Dokumentenserver der Akademie zu veröffentlichen.

Die Beachtung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.

4. ANFORDERUNGEN AN ELEKTRONISCHE DOKUMENTE

Unter dem Begriff „elektronisches Dokument“ wird im Sinne dieser Leitlinien ein Dokument verstanden, das in digitaler Form auf einem Datenträger gespeichert ist und über Rechnernetze verbreitet wird. Ein über den Dokumentenserver der Akademie zu veröffentlichendes elektronisches Dokument erfüllt folgende Bedingungen:

  • Es ist zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt.
  • Das Dokument ist abgeschlossen. Sind Veränderungen notwendig, wird das geänderte elektronische Dokument als neue Version gespeichert.
  • Es entspricht den von der Akademie vorgegebenen technischen Parametern.
  • Es ist frei von technischen Schutzmaßnahmen.

5. DOKUMENTARTEN UND ZUR PUBLIKATION BERECHTIGTER PERSONENKREIS

Folgende Arten elektronischer Dokumente werden gespeichert und über res doctae verbreitet:

Von der Akademie, ihren Mitgliedern, ihren wissenschaftlichen Kommissionen und Projekten und deren Angehörigen sowie ihren Partnereinrichtungen verfasste oder herausgegebene Publikationen und Publikationsreihen mit wissenschaftlichen Inhalten, z.B.

  • Monographien, vollständig oder in Teilen,
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Sammelwerke sowie Beiträge daraus,
  • Tagungs- oder Forschungsberichte,
  • Vorträge.

Möglich ist die Publikation von Pre- und Postprints.

6. LANGZEITARCHIVIERUNG UND SICHERHEIT

res doctae gewährleistet die Langzeitarchivierung und das dauerhafte Auffinden sowie die Zitierbarkeit der Dokumente. Zur langfristigen, global eindeutigen und ortsunabhängigen Referenzierbarkeit erhält jedes Dokument außer der URL auch einen Persistent Identifier nach dem urn:nbn-Schema der Deutschen Nationalbibliothek.

Grundsätzlich wird die dauerhafte und freie Disponibilität der Dokumente angestrebt. Die minimale Archivierungsdauer beträgt im Regelfall fünf Jahre. In begründeten Fällen kann die Verbreitung jedoch räumlich (z.B. Zugriff nur aus dem IP-Adressen-Bereich der AdW) oder zeitlich befristet werden.

Das Auffinden der elektronischen Dokumente ist über Bibliothekskataloge, Recherchen in bibliographischen Metadaten, Suchterm e innerhalb der Strukturen der elektronischen Dokumente sowie dynamisch erstellte Listen und Indizes möglich.

Durch die Erzeugung einer Prüfsumme (Hash-Code) wird ein Schutz der Dokumente gegen Verfälschungen gewährleistet. Für den Hash-Code wird der MD5-Message-Digest-Algorithmus benutzt. Der Hash-Code wird beim Dokument gespeichert. Falls ein Probelauf mit dem MD5 eine abweichende Zahl ergibt, muss von einer Veränderung des Dokuments ausgegangen werden.

Betrieb und Weiterentwicklung von res doctae sind eingebunden in vorwiegend nationale Projekte und Initiativen wie Textgrid und DINI-Zertifizierung. Ebenso werden national und international definierte Standards berücksichtigt (Dublin Core , RSKW , DINI-Zertifikat , DDC ).

7. ERSCHLIESSUNGSREGELN

Um eine effektive inhaltliche Suche auf nationaler und internationaler Ebene zu erreichen, wird jede neue Publikation mit bibliographischen und technischen Metadaten nach dem Dublin Core-Format inhaltlich mindestens durch einen Titel, ein Abstract, eine klassifikatorische Zuordnung sowie Schlagworte in englischer und deutscher Sprache erschlossen.

8. ORGANISATORISCHE REGELN

res doctae wird als institutionelles Repositorium im Auftrag der Akademie von der SUB Göttingen in Zusammenarbeit mit der GWDG betrieben. Die elektronische Veröffentlichung ist für Mitglieder der Akademie und Angehörige ihrer Forschungskommissionen und -Projekte kostenfrei. Die Übertragung elektronischer Dokumente, die auf res doctae gespeichert und publiziert werden sollen, erfolgt nach passwortgeschützter Anmeldung durch autorisierte Nutzer über das Publikationsmodul des institutionelles Repositorium, zugänglich über die Startseite von res doctae. Die für die Veröffentlichung notwendigen zusätzlichen Arbeiten wie die Aufbereitung der elektronischen Dokumente oder die Konvertierung in andere Formate werden von der AdW nach Absprache betreut oder durchgeführt.

Ansprechstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit res doctae:

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
EDV-Controlling

Theaterstraße 7
37073 Göttingen
E-Mail: adw1@gwdg.de Telefon: 0551 / 39 5331

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